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Landes-Info Fläche (km²): 1996: 78 866
Gesundheit Vorgeschriebene Impfungen: Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Empfohlene Impfungen: Tetanus/Diphtherie, Polio, Hepatitis A, evtl. Hepatitis B
Malariagefährdung: Kein Malariarisiko vorhanden
Allgemeine Hinweise:
Aktuelle Hinweise Stand: 25.08.04 Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlass von Reisen nach Tschechien abzuraten. Bisher zählt die Tschechische Republik im Weltmaßstab eher zu den sicheren Reiseländern. Äußere und innere politische Stabilität sind gewährleistet. Ein besonderes Risiko terroristischer Gewalttaten besteht nicht. Dennoch ist, wie in anderen touristischen Ballungsgebieten, auch in Tschechien besondere Vorsicht angebracht. Zwar ist Gewaltkriminalität entgegen z.T. sensationalistischen Medienberichten noch immer selten, doch haben Eigentumsdelikte ein erhebliches Ausmaß erreicht. Angesichts häufiger Autodiebstähle und -aufbrüche empfiehlt
es sich, Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf
(bewachten) Hotelparkplätzen abzustellen. Von außen deutlich sichtbare
Wegfahrsperren (z.B. Lenkradkrallen), leere Innenräume und andere
Diebstahlsicherungen sind angezeigt. Gesetzesverstöße von Ausländern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Schwarzfahren etc.) werden erfahrungsgemäss mit besonderer Strenge verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungemäß quittiert. Bei Meinungsverschiedenheiten führt Widerspruch oder gar tätlicher Widerstand gegen Ordnungskräfte nur zu einer Verschlimmerung der Lage und ggf. zur Inhaftnahme. In derartigen Fällen empfiehlt sich deshalb die Entrichtung der Geldstrafe und ggf nachträgliche Einlegung von Rechtsmitteln. Hierfür sollten Identifikationsnummern der beteiligten Polizisten bzw. das Kennzeichen des Polizeifahrzeugs notiert werden. Nach dem neuen Tschechischen Ausländergesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, sind alle einreisenden Ausländer, auch Transitreisende und grenzüberschreitende Tagestouristen verpflichtet, eine gültige Krankenversicherung vorzuweisen. Diesbezüglich werden auch Kontrollen durchgeführt. Da zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben alle Touristen, die gesetzlich krankenversichert sind (Pflicht- und freiwillig Versicherte), im Nachbarland auch keinen Anspruch auf ärztliche Behandlung bzw. sonstige Krankenversicherungsleistungen. Im Leistungsfall müssen bei einer Erkrankung sämtliche Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Aktuelle Informationen zu FSME siehe aktuellen Tipp. Zunahme von Erkrankungen an Hepatitis A in der Stadt Prostejov (nordöstlich von Brünn). Konsequente Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Reisende sollten gegen Hepatitis A, aber auch gegen Typhus geimpft sein. Zunahme von Grippeerkrankungen. Impfschutz empfohlen.
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