In der jugoslawischen Teilrepublik Serbien (ohne Kosovo und
Presevo-Tal) kann nach aktueller Lagebeurteilung die Sicherheit ausländischer
Reisender derzeit nicht als konkret gefährdet gelten. Dienst- oder Geschäftsreisen
in die Teilrepubliken Serbien und Montenegro (ohne Kosovo) der
Bundesrepublik Jugoslawien sind uneingeschränkt möglich. Auch Reisen in die
touristisch erschlossenen Regionen Jugoslawiens steht nichts entgegen.
Von touristischen Reisen in den Kosovo sowie den daran angrenzenden
Teil Süd-Serbiens einschließlich des Grenzgebietes zu Mazedonien wird mit
Blick auf die prekäre Sicherheitslage bzw. noch bestehende Verminung bis auf
weiteres dringend abgeraten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, in jedem Fall die politische Entwicklung
sorgfältig zu beobachten und sich im Zweifel vor Antritt der Reise beim Auswärtigen
Amt bzw. der Deutschen Botschaft in Belgrad über die aktuelle Lage vor Ort zu
informieren. Über den aktuellen Sachstand zur uranabgereicherten Munition
informiert die Homepage des Bundesverteidigungsministeriums (http://www.bundeswehr.de
).
Die Deutsche Botschaft in Belgrad ist unter folgender Anschrift
erreichbar:
Adresse: Ulica Kneza Milosa 74 - 76, 11000 Belgrad, Bundesrepublik
Jugoslawien
Tel. (von Deutschland aus): 00381 - 11 - 3614-255, Fax 00381 - 11 -
3614-281
e-mail: germemba@Eunet.yu
Allgemeine Hinweise
Für die Reisesaison vom 01.07.01 bis 30.09.01 gilt für deutsche
Staatsangehörige ein vereinfachtes Einreiseverfahren: Die Einreise für
30 Tage zu touristischen Zwecken wird bei Vorlage des deutschen Reisepasses
gestattet. Diese Einreisegenehmigung kostet ca. 20 DM. Ansonsten benötigen
deutsche Staatsbürger für die Einreise in die Bundesrepublik Jugoslawien ein
Visum, das bei der zuständigen jugoslawischen Auslandsvertretung vor
Reiseantritt einzuholen ist. Kinderausweise müssen für Kinder ab 1 Jahr
mit einem Lichtbild versehen sein.
Bei Einreise mit dem Kfz ist am Grenzübergang eine jugoslawische
Kfz-Versicherung abzuschliessen. In der Teilrepublik Serbien ist eine regelmässige
Versorgung mit Kraftstoff nicht gewährleistet. Die Einfuhr von
Benzin ist - abgesehen vom üblichen 5 l Reservekanister - unzulässig. Das
Einhalten der Verkehrsvorschriften wird dringend empfohlen. Aufgrund des
schlechten Strassenzustands und möglicherweise ungewohnter Verkehrsverhältnisse
wird von Nachtfahrten abgeraten. Fahrzeuge sollten nicht unbewacht abgestellt
werden. Auf keinen Fall sollten im geparkten Fahrzeug Reisedokumente,
Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nicht allein zu reisen.
Da Kreditkarten kaum noch akzeptiert werden, ist auf die Mitnahme
ausreichender Barmittel zu achten. Diese müssen aber unbedingt bei der
Einreise deklariert werden.
Beginnend im Mai 2001 sind nach Angaben der WHO, wie bereits in den
vergangenen Jahren, in der Provinz Kosovo Fälle der ernstzunehmenden, durch
Zecken übertragenen Infektionserkrankung Crimean Congo Haemorrhagic Fever (CCHF)
aufgetreten. Bei Aktivitäten im Freien wird die Verwendung von
zeckenabweisenden Hautmitteln sowie langärmelige Kleidung empfohlen.